Satzung / Organisation

Die Versammlungen des Komitees sind offen für alle Interessierten. Mitglieder und Vorstand berichten hier über ihre Aktivitäten und Planungen. Sie finden mindestens einmal im Jahr statt.

Der Vorstand, das sind der oder die Vorsitzende, drei stellvertretende Vorsitzende, der oder die Kassenführer/in und bis zu fünf weitere Vorstandsmitglieder.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Komitees und verwaltet die zur verfügung stehenden Mittel. Er bereitet die Mitgliederversammlungen und Entscheidungen vor, kann Ausschüsse einsetzen und Personen mit Projekten beauftragen und bestellt für die Betreuung der einzelnen Austauschprogramme jeweils eine/n oder mehrere Aktionsleiter/innen, die dem Vorstand und der Mitgliederversammlung über ihre Tätigkeiten und Planungen berichten.

In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung im Oktober 2018 hat das Komitee sich eine neue Satzung gegeben, die am Jahresbeginn 2019 inkraft tritt.

Satzung // beschlossen am 23. Oktober 2018

2019.11.19  Organigramm Komitee 2019

Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.